Jessica Kreysing

Erste Ansprechpartnerin für hauptamtliche Mitarbeitende

Kölner Landstr. 169
40591 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 2299 1272
Unsere bisher ausschließlich weiblichen Ansprechpersonen werden demnächst auch von männlichen Kollegen unterstützt.

Wir setzen uns ein!

Sexualisierte Gewalterfahrungen gehören nachweislich zu den schlimmsten Ereignissen, denen Kinder, Jugendliche, Senioren, Menschen mit Behinderungen und alle uns anvertraute Menschen ausgesetzt sein können. Eines unserer Hauptziele ist es, dieses Leid zu vermeiden! Hier bündeln wir deshalb Informationen, Materialien, Angebote und Links zu diesem Thema. Wir orientieren uns bei allen unseren Maßnahmen an den 8 bundesweit verabschiedeten DRK-Standards zur Prävention sexualisierter Gewalt. Hier finden Sie Informationen zu:

Liza Graetsch

Vertrauensperson für Einsatzkräfte im Jugendrotkreuz und der Wasserwacht

Tel: 0211 - 2299 2772
Unsere bisher ausschließlich weiblichen Ansprechpersonen werden demnächst auch von männlichen Kollegen unterstützt.

  • Konzeption
  • Kenntnisse und Wissenserwerb
  • Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Beteiligung
  • Beschwerdemanagement und Vertrauenspersonen
  • Verbandsinterne Strukturen
  • Verhaltensweise bei sexualisierter Gewalt

Vertrauenspersonen und erste Ansprechpartner

Die Vertrauensperson ist eine Meldestelle für Vermutungs- und Verdachtsfälle von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt der Gemeinschaften in der Gliederung. Deswegen ist sie so in den Gliederungsalltag einzubetten, dass sie von den Mitgliedern aller Gemeinschaften kennengelernt und wahrgenommen werden kann. Ziel ist es, ein Vertrauensverhältnis zu ihr aufzubauen. Die Vertrauensperson ist für die Erstbewertung von Verdachtsfällen und ggf. die Meldung an den Interventionsbeauftragten zuständig. Sie hält den Kontakt zur betroffenen Person und den Mitgliedern des Interventionsteams im Falle eines Interventionsverfahrens. Werden eine Vermutung und ein Verdacht bei der Vertrauensperson gemeldet, führt sie eine erste Abklärung des gemeldeten Sachverhaltes durch und schätzt dabei insbesondere ein, ob eine Intervention nach Maßgabe dieser Ordnung stattzufinden hat.

Für die hauptamtlichen Mitarbeitenden übernimmt die beschriebenen Aufgaben der erste Ansprechpartner oder die erste Ansprechpartnerin.